Steuerberatungsdienstleistungen
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- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von Einsprüchen bei Finanzbehörden
- Stellen von Anträgen bei Finanzbehörden
- Begleitung bei einer Betriebsprüfung
- Schriftverkehr mit Behörden
Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung berechnet.