Steuerberatungsdienstleistungen

- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von Einsprüchen bei Finanzbehörden
- Stellen von Anträgen bei Finanzbehörden
- Begleitung bei einer Betriebsprüfung
- Schriftverkehr mit Behörden
Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung berechnet.